NoSe: Digitale Erfassung von Sehtests ab 2027
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) führt mit «NoSe» (Nothilfekurs und Sehtest) eine nationale Fachapplikation für die digitale Erfassung, Bereitstellung und Übermittlung von Nachweisen zu Nothilfekursen und Sehtests ein. Der neue Prozess wird ab 1. Januar 2027 eingeführt, die Registrierung für Optometrist·innen ist ab dem 1. November 2026 vorgesehen und erfolgt kostenlos.
Der Fokus für Fachpersonen der Optometrie liegt auf der künftig digitalen Erfassung der Sehtestresultate; neue Sehtestresultate werden künftig ausschliesslich digital über NoSe abgewickelt. Die fachliche Beurteilung des Sehtests sowie die Detailunterlagen bleiben weiterhin bei der jeweiligen Fachperson beziehungsweise bei der Ärztin oder dem Arzt. In NoSe wird ausschliesslich das Sehtestresultat geführt, nicht jedoch die vollständige Detaildokumentation. Die Dokumentation muss gemäss Datenschutzgesetzgebung 20 Jahre aufbewahrt werden.
In einer ersten Phase wird NoSe ausschliesslich für Sehtests der ersten medizinischen Gruppe eingesetzt, also insbesondere im Zusammenhang mit Lernfahrausweisen und Führerausweisen für private Fahrzeugkategorien. Eine spätere Ausweitung auf weitere medizinische Gruppen ist grundsätzlich möglich.
Die eindeutige Identifikation der Kundinnen und Kunden erfolgt künftig anhand eines Schreibens des Strassenverkehrsamts mit den Personalien sowie einer FABER-PIN (persönlicher, elektronischer Zugangscode). Nach erfolgter Identifikation kann die gesuchstellende Person den Sehtest sowie den Nothilfekurs absolvieren.
Voraussetzung für die Registrierung ab dem 1. November 2026 sind unter anderem die Überprüfung einer gültigen GLN in den relevanten Gesundheitsberuferegistern (GesReg bzw. NAREG) sowie eine elektronische Identitätsprüfung anhand eines amtlichen Ausweises. Für jeden in NoSe eingetragenen Sehtest wird künftig eine Gebühr von CHF 2.– erhoben, welche den Sehtestanbietenden monatlich durch die asa verrechnet wird. Die Preisfestlegung für die Durchführung des Sehtests gegenüber den Kund·innen liegt bei der Optometrie-Fachperson .
Für Sehtests, die vor dem 1. Januar 2027 auf Papier durchgeführt wurden, ist ein geregelter Prozess zur Nacherfassung vorgesehen. Diese erfolgt durch das zuständige Strassenverkehrsamt und ohne erneute Involvierung der Sehtestanbietenden.